Anlieferung 3rd-Party-Ressourcen

Version vom 20. August 2021, 16:22 Uhr von Esenk (Diskussion | Beiträge)
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Manche Werbetreibende verwenden zur Bereitstellung ihrer Creatives den Ad-Server eines Drittanbieters. Wenn ein Werbetreibender einen Creative-Code (auch als 3rd-Party Anzeigen-Tag bezeichnet) sendet, der einen anderen Ad-Server aufruft, erfolgt das Trafficking dieses Creatives als 3rd-Party-Creative.

Die verantwortliche Kreativagentur bzw. 3rd-Party-Host muss die im Creative-Code verwendeten Techniken auf Cross-Browser- und Cross-Device-Kompatibilität testen sowie die Lauffähigkeit der Inszenierung in den relevanten Umfeldern sicherstellen. Sie ist ebenfalls für eine entsprechende Fallbacklösung innerhalb der Inszenierung bei nicht kompatiblen Browser verantwortlich, so dass auf Ausschlüsse verzichtet werden kann.

Voraussetzung

1. Art der Bereitstellung des 3rd-Party Anzeigen-Tags als <IFRAME>-Tag sowie darin enthaltene Format-Größen, Datei-Typen und -Gewichte sind den jeweiligen Spezifikationen einer Werbeform zu entnehmen und einzuhalten.
2. Alle zur Anzeigeninszenierung gehörende Komponenten müssen im Anzeigen iFrame-Tag des Vermarkters bzw. des 3rd-Party-Hosts verbleiben und dürfen nicht Cross-Domain auf das Top-Window/Frame der ausspielenden Website zugreifen.
3. Alle Bestandteile einer Kampagne und Inhalte eines Creatives sind als HTTPS-kompatible Komponenten anzuliefern bzw. extern bereitzustellen - siehe auch SSL-Konformität (HTTPS).
4. Werbeform muss Sound initial immer deaktivieren und darf diesen nur durch bewusste Interaktion durch User aktivieren. Lautstärke ist wie folgt einzustellen: EBU R 128 Rundfung-Normpegel
5. Animationen sollen 30 Sekunden nicht überschreiten. Looping ist nur innerhalb dieses Zeitrahmens erlaubt.
6. Änderungen nach initialer Bereitstellung des 3rd-Party-Redirects und Freigabe durch iq Ad Managements sind nicht erlaubt bzw. sind im Vorfeld anzukündigen und abzustimmen.

Klick und Impression Tracking

Die Klickzählung durch iq digital muss gewährleistet sein. Dafür ist das richtige Einfügen von AdServer-Makros des Vermarkters zum Zählen von Klicks oder Verhindern des Browser-Cachings in den 3rd-Party Anzeigen-Tag erforderlich.

Für den Fall, dass der Vermarkter Ad Server nicht automatisch die benötigten Makros zum Zählen von Klicks und Cache-Busting dem 3rd-Party Anzeigen-Tag zuordnen kann, soll durch die Agentur eine Anleitung zur Platzierung der relevanten Makros mitgegeben bzw. die Stellen an der das jeweilige Makro für Klick und Cache-Busting eingefügt werden soll, mit entsprechenden Platzhaltern im 3rd-Party Tag gekennzeichnet sein.
Das 3rd-Party-Creative muss die klickbaren Bereiche innerhalb des Creative-Codes definieren und bei Klick die Zielweiterleitung inklusive Auflösung Vermarkter Klickzählung ausführen. Verlinkung zur Landingpage muss ein neues Fenster öffnen.

Sonstiges Tracking

Das Einbinden zusätzlicher Skripte oder Dienste zur Erfassung anderer Kennzahlen als derjenigen, die für die Berichterstellung zur Kampagnenleistung erforderlich sind (z.B. Impressions- und Klickzählung sowie vereinbarte AdVerification), ist nicht gestattet und bedarf einer vorherigen Mitteilung und Freigabe. Insbesondere sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten, einschließlich des Verbots zur Erstellung von Nutzerprofilen basierend auf dem Nutzungsverhalten auf den Onlineangeboten von iq digital (siehe AGB). iq digital behält sich das Recht vor, diese Art von Tracking abzulehnen. Bei eco ads® ist der Einsatz von Skripten oder Diensten zur Erfassung anderer Kennzahlen als derjenigen, die für die Berichterstellung zur Kampagnenleistung erforderlich sind, unter keinen Umständen gestattet.

IAB TCF 2.0 (GDPR-Makro)

iq digital lässt für die Auslieferung von Anzeigen und abgestimmtes Tracking ausschließlich Technologie Dienstleister (Vendoren) zu, die die Regeln des IAB-TCFv2.0 (Transparancy and Consent Framework) erfüllen und für die eine Freigabe zur Einbindung auf Webseiten unserer Kunden erteilt wurde (siehe: Übersicht Technologie Dienstleister).

Die Bereitstellung von Trackings (z.B. Zählpixel) für Werbemittel oder 3rd-Party-Redirects muss inklusive GDPR Makro (gdpr und gdpr_consent) erfolgen. Der Ersteller der Tracking- /3rd-Party-URL stellt sicher, dass diese Parameter mit seinen ID-Werten (GVL-ID) ersetzt, nur einmal hinzugefügt und an Dienste weitergegeben werden, die sie erwarten und richtig behandeln können.

URL parameter Corresponding Macro Representation in URL*
gdpr GDPR &gdpr=${GDPR}
gdpr_consent GDPR_CONSENT_XXXXX -
XXXXX stellt die nummerische Vendor ID (Global Vendor List) dar
&gdpr_consent=${GDPR_CONSENT_XXXXX}
Bsp.: &gdpr_consent=${GDPR_CONSENT_123} für Vendor ID 123.

Quelle: IAB GDPR-Transparency-and-Consent-Framework

* Die tatsächliche Bereitstellung der Parameter innerhalb der fertigen URL kann bzgl. Seperatoren (& bzw. ;) vom obigen Beispiel abweichen.