Schematische Darstellung
wave / mp3-Format

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Platzierung (abhängig von Buchung) innerhalb des Podcasts in der PreRoll (1. Adslot nach dem Intro), MidRoll (2. Adslot mitten im Inhalt) und/ oder in der PostRoll (letzter Adslot nach dem Inhalt).
Anlieferung
Bitte senden Sie die Werbemittel möglichst als ZIP-Datei per Downloadlink an:

audiosales@iqdigital.de

Sonder:5 Werktage vor Schaltungstermin

Beschreibung

Der Podcast-Spot wird je nach gebuchter Platzierung in der PreRoll, MidRoll oder PostRoll ausgespielt. Die Adslot-Platzierungen PreRoll und MidRoll befinden sich innenliegend, d.h. innerhalb des Podcasts-Streams. Bei der PostRoll handelt es sich um eine True-Post-Roll-Platzierung, die den Spot nach dem redaktionellen Inhalt ausspielt. Bitte beachten Sie daher die Variante Ihres Verkaufsproduktes. Es wird mind. ein Spot benötigt. Es können auch mehrere Spots mit verschiedenen Gewichtungen in der Ausspielung eingesetzt werden

Kompatible Produkte

Die Native Audio Ad kann auf allen Positionen in jedem Podcast-Produkt eingesetzt werden.

Technische Daten

Länge / Dauer:

PreRoll-Teaser: max. 30 Sekunden

Lautstärke

* -15 bis -17 LUFS,
* True Peak darf -1,0 nicht überschreiten


Bereitstellung Formate:

Anpassung an Format & Lautstärke des Podcasts: wave / mp3-Format

Besondere Information für diese Werbeform

  • Direkte Ansprache;
  • Emotionalisierung;
  • Klare Struktur (Intro und Outro),
  • kein Bezug auf den redaktionellen Inhalt erlaubt!
  • Neutrale:r Sprecher:in & Voice-Only:
  • Keine Musik,
  • Keine Jingles,
  • Keine SFX

Grundsätzlich zu beachten

Vorbehalt
iq digital behält sich vor, jedes Motiv in einer Einzelfallentscheidung freizugeben. Werbemittel, die den Spezifikationen nicht entsprechen, zu starke Reaktanzen hervorrufen oder die Nutzung und die generelle Ausspielung der Audiodatei des Podcasts beeinträchtigen, müssen von der liefernden Agentur korrigiert bzw. können abgelehnt werden. Die Technischen Spezifikationen der iq digital für Werbeaufträge können sich ändern. Deswegen gelten diese immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags geltenden Fassung.