Anlieferung 3rd-Party-Ressourcen
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Manche Werbetreibende verwenden zur Bereitstellung ihrer Creatives möglicherweise den Ad-Server eines Drittanbieters. Wenn ein Werbetreibender einen Creative-Code (auch als 3rd-Party Anzeigen-Tag bezeichnet) sendet, der einen anderen Ad-Server aufruft, erfolgt das Trafficking dieses Creatives als Drittanbieter-Creative. Voraussetzung für die erfolgreiche Schaltung von Drittanbieter-Creatives und Minimierung von Diskrepanzen ist das richtige Einfügen von Makros in den Drittanbietercode.
Voraussetzung
1. Mögliche Anlieferung der Tags als <SCRIPT><IFRAME>-Redirect sowie darin enthaltene Größen, Datei-Formate und Gewichte sind den jeweiligen Spezifikationen einer Werbeform zu entnehmen. |
2. Angabe, welche Variablen im Tag (z.B. Macros für CLICK-COMMAND oder CACHE-BUSTER) wie ersetzt werden sollen. |
3. Die Möglichkeit der Übergabe eines Vermarkter-Trackings muss gegeben und dokumentiert sein, so dass der Vermarkter die Clicks mitzählen kann - siehe auch Click-Tracking. |
4. Verlinkung zur Landingpage muss eine neues Fenster öffnen. |
5. Alle zur Anzeigeninszenierung gehörende Komponenten müssen im Anzeigen iFrame-Tag des Vermarkters bzw. des 3rd-Party-Hosts verbleiben und dürfen nicht auf das Top-Window/Frame der ausspielenden Website zugreifen. |
6. Alle Bestandteile einer Kampagne und Inhalte eines Creatives sind als HTTPS-kompatible Komponenten anzuliefern bzw. extern bereitzustellen - siehe auch SSL-Konformität (HTTPS). |
7. Werbeform muss Sound initial immer deaktivierten und darf diesen nur durch bewusste Interaktion durch User aktivieren. Lautstärke ist wie folgt einzustellen: EBU R 128 Rundfung-Normpegel |
8. Animationen sollen 30 Sekunden nicht überschreiten. Looping ist nur innerhalb dieses Zeitrahmens erlaubt. |
9. Änderungen nach initialer Bereitstellung des 3rd-Party-Redirects und Freigabe durch iq Ad Managements sind nicht erlaubt bzw. sind im Vorfeld anzukündigen und abzustimmen. |
Tracking
Das unerlaubte und nicht angekündigte Ausspielen weiterer Scripte zum Tracken anderer Kenngrößen als Impressions- und Klickzählung ist nicht gestattet und muss zuvor freigegeben werden. |